General Terms & Conditions

allgemeine geschäftsbedingungen

§ 1 vertragspartner / vertragsgrundlage

NUI NOIZE, Fabian Vogel, Stephanstrasse 26, 10559 Berlin (nachfolgend „Veranstalter“) veranstaltet das Veranstaltungsformat mit dem Titel „ALTER EGO” (nachfolgend „Veranstaltung“).
Das Veranstaltungsformat basiert auf einem Maskenball. Dementsprechend besteht für den Besuch der Veranstaltung ein dementsprechender Dresscode.

 

§ 2 geltungsbereich, begriffsbestimmung

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für die Veranstaltung wird zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber ein Besuchervertrag über die Veranstaltung geschlossen. Die AGB gelten damit für den Erwerb von Eintrittskarten für die ALTER EGO – Veranstaltung an Besucher / Ticketerwerber und damit für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber. Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Bestellungen, die bei www.ego-berlin.com, betrieben von NUI NOIZE, Fabian Vogel, Stephanstrasse 26, 10559 Berlin (der „Anbieter“ oder „wir“) abgegeben werden.
    Neben diesen AGB gilt für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.ego-berlin.com/privacy-policy finden
  3. Die AGB gelten gegenüber natürlichen Personen (Privatpersonen) sowie gegenüber Firmen, Kaufleuten, gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen).
  4. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Ticketerwerbers gelten nur, wenn der Veranstalter diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
  5. Zur Benennung der Abläufe hinsichtlich des Erwerbes von Eintrittskarten (sog. kleines Inhaberpapier), wird entsprechend der gängigen Eventpraxis in den AGB vom Karten(vor)verkauf gesprochen. Rechtlich handelt es sich beim Abschluss des Besuchervertrages nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag mit mietrechtlichem Einschlag. Denn der angestrebte Enderfolg beim Besuchervertrag besteht nicht – wie beim Kaufvertrag – in der Überführung einer Sache oder eines Rechts in das eigene Vermögen. Vielmehr geht es dem Eintrittskartenerwerber allein um den Erwerb des Besucherrechts.
  6. Eine Eintrittskarte (Ticket) ist ein Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB und damit ein Wertpapier, das den Anspruch auf die Leistung verkörpert. Das Ticket berechtigt ausschließlich den Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltung und dazu von dem Veranstalter die versprochene Leistung zu verlangen. Bei dem Erwerb des Tickets geht es nicht vornehmlich um die Erlangung des Eigentums an der Karte, sondern um den Erwerb des Veranstalterbesucherrechts und der Forderung gegenüber dem Veranstalter, die angekündigte Veranstaltung zur Aufführung zu bringen.

 

§ 3 bestellablauf und Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Produktdarstellungen in unserem Online-Shop stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr sollen sie Ihnen die Information über die Produkte vor Abgabe eines Kaufangebotes an uns ermöglichen.
  2. Sie können aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „ADD TO CART“ unverbindlich in einem so genannten Warenstapler sammeln. Ihren Warenstapler können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „CART“ ansehen und Produkte ggf. durch Anklicken des Buttons „Artikel entfernen“ wieder von dem Warenstapler entfernen oder ihre Anzahl durch Eingabe in dem Feld „QUANTITY“ korrigieren. Wenn Sie die Produkte im Warenstapler kaufen wollen, klicken Sie den Button „PROCEED TO CHECKOUT“. Als Neukunde können Sie sich optional registrieren und Ihre Daten eingeben. Besitzen Sie bereits ein Kundenkonto, können Sie sich anmelden und Ihre Daten werden aus Ihrem Kundenkonto übernommen.
  3. Durch das Anklicken des Buttons „BUY NOW“ in unserem Online-Shop geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die auf Ihrem Warenstapler befindlichen Waren ab.
  4. Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.
  5. Wir speichern den Vertragstext. Die Bestelldaten, das/die Ticket/s und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie auch in Ihrem Kundenkonto einsehen.

 

§ 4 zutrittsberechtigung

  1. Zutrittsberechtigt zur Veranstaltung sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren unter Vorlage eines gültigen Tickets. Einlass unter Vorbehalt und nur unter Einhaltung des Dresscodes.
  2. Online-Tickets können in digitaler oder alternativ in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.
  3. Käufer des vergünstigten YOUNSTER Tickets (für Personen unter 26 Jahren) müssen ein offizielles Dokument mit Foto als Nachweis an der Abendkasse vorgelegen.

 

§ 5 vertragspflichten

  1. Die Leistungen und Pflichten des Veranstalters sowie der Veranstaltungsort sind in ausdruckbarer Form der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, insbesondere auf dieser Homepage zu entnehmen.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zeitlich oder örtlich zu verlegen. Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich per E-Mail bekannt gegeben. Wird eine Veranstaltung zeitlich auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin. Das Recht auf Rückgabe der Eintrittskarte bei Verlegung der Veranstaltung ist in § 9 dieser AGB niedergelegt.

 

§ 6 vertragsschluss / fälligkeit der zahlung

  1. Die Homepage und andere Werbung und Hinweise des Veranstalters auf Veranstaltungsmaterialien und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Ticketerwerber.
  2. Die Zahlung des Ticketpreises und der gegebenenfalls anfallenden Versand- und Bearbeitungsgebühren ist mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb fällig.
  3. Kosten des elektronischen Zahlungsverkehrs sind vom Ticketerwerber zu zahlen. Hierzu zählen auch Gebühren, die der Veranstalter durch Kreditkartenunternehmen oder sonstige Karten ausstellende Kreditinstitute auferlegt werden.

 

§ 7 ticketvertrieb / ticketversand

  1. Der Vertrieb der Eintrittskarten für die Veranstaltung im Kartenvorverkauf und Kartenverkauf an der Abendkasse erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter.
  2. Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des Veranstalters.

 

§ 8 einschaltung dritter beim ticketvertrieb und der vertragsdurchführung

Der Veranstalter kann Dritte beauftragen, die Tickets in ihrem Namen zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in seinem Namen zu handeln. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber zustande.

 

§ 9 weitergabe von tickets

  1. Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse des Veranstalters die Weitergabe von Tickets zu beschränken.
  2. Dem Ticketerwerber ist es nicht gestattet:
    – Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis (Ticketendpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren) des Veranstalters zu veräußern
    – Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden
    – Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltung durch den Veranstalter belegt sind
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen Absatz 1 verstößt. Der Veranstalter wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Absatz 1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1000,- € zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10 kartenrückgabe / absage, verlegung, ausfall, abbruch der veranstaltung /programmänderung

  1. Die Rücknahme erworbener Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz gewährt.
  2. Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Ticketpreis erstattet. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe mit Ticketpreiserstattung jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem Ticketerwerber unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.
  3. Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen.
  4. Im Falle des Veranstaltungsabbruchs hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des geleisteten Kartenpreises, wenn der Abbruch in dem ersten Drittel der Veranstaltung erfolgt. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber dem Veranstalter oder der von ihm beauftragten Vorverkaufsstelle, die das Ticket vermittelt hat, geltend zu machen. Der Veranstalter haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe des § 14 dieser AGB.
  5. Änderungen des Programmablaufs unterliegen der künstlerischen Freiheit und sind variabel hinsichtlich der DarstellerInnen veränderbar. Umbesetzungen der darstellenden KünstlerlerInnen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Änderungen nach Satz 1 und 2 begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Eintrittskarte.

 

§ 11 dresscode

  1. Während des Besuchs der Veranstaltung gilt für die Besucher der angegebene Dresscode. Unerwünscht ist Kleidung im modernen Alltagsstil wie Jeans, T-Shirts, Turnschuhe, etc. . Weitere Informationen dazu unter www.ego-berlin.com/basics
  2. Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter oder von ihm beauftragtes Personal den Besucher dazu auffordern, eine der Kleiderordnung entsprechende Garderobe anzulegen. Kommt der Besucher dieser Aufforderung nicht nach, kann er durch den Veranstalter oder durch von ihr autorisierte Personen von der Veranstaltung verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Ticketerwerber / Besucher in diesem Falle nicht.

 

§ 12 veranstaltungsordnung

Dem Veranstalter steht innerhalb der Veranstaltungsfläche das Hausrecht indem für die sichere Durchführung der Veranstaltung notwendigen Umfang zu, neben dem Hausrecht des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation. Der Veranstalter ist verpflichtet, innerhalb der überlassenen Veranstaltungsfläche für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Sie ist gegenüber den Besuchern auch zur Durchsetzung der jeweiligen Hausordnung des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Hausordnung hat er die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.

 

Für die Veranstaltung gelten folgende allgemeine Verhaltenspflichten:

 

  1. Das Mitführen von gefährlichen oder illegalen Gegenständen, insbesondere Drogen, Waffen und explosiver Stoffe,sowie veranstaltungsfremden Getränken und Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
  2. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
  3. Dem Ticketerwerber ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.
  4. Weiterhin ist es dem Ticketerwerber untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

 

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Punkte 1 bis 4 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000,- € sofort fällig; weitere Ansprüche behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

 

Der Veranstalter kann Ticketerwerber / Besucher, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, gegen die Sicherheitsvorgaben der Veranstalterordnung dieser AGB oder Weisungen des Personals verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Ticketerwerber nicht.

 

§ 13 foto-/bild-, ton- und filmaufnahmen von besuchern

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die vom Veranstalter durchgeführte Veranstaltung erklärt sich der Ticketerwerber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung erfolgten optischen und akustischen Mitschnitte sowie Fotos dem Veranstalter für Medien und für Eigenreferenznutzung des Veranstalters auf seiner Homepage verwendet werden können. Das Einverständnis des Besuchers bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

 

§ 14 verbot von foto-/bild-, ton- und filmaufnahmen durch ticketerwerber

  1. Dem Ticketerwerber ist es nicht erlaubt Fotoapparate, Kameras oder sonstige Geräte und Anlagen, die zur Aufnahme von Foto-/Bild-,Ton- und Filmaufnahmen bei dem Besuch der Veranstaltung bei sich zu führen. Zur Wahrung der Diskretion sowie zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist es dem Besucher auch nicht gestattet diese Geräte nach Satz 1 während der Veranstaltung zu benutzen.
  2. Dem Besucher ist es grundsätzlich untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen.
  3. Eine kommerzielle Verwendung von Foto-, Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden ist untersagt.
  4. Verstößt der Ticketerwerber schuldhaft gegen Absatz 1 bis 3 steht dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3.000,- € für jeden Verstoß zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 15 haftung

  1. Soweit sich aus den AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
    Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur
    – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    – für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die Haftungsfreistellung nach Absatz 2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.
  4. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch den Veranstater oder ihrer Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde.
  5. Das gleiche gilt für Ansprüche des Ticketerwerbers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Ticketerwerber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Besuchers vom Besuchervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

§ 16 datenschutz

  1. Die von dem Ticketerwerber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Erwerb des Tickets werden vom Veranstalter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten der Ticketinhaber werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung die Weitergabe an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte nach § 7 dieser AGB, wobei dies nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt und der Umfang der Übermittlung sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung beschränkt.
  2. Der Ticketerwerber hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten zu ändern, zu berichtigen oder zu löschen. Das Recht zur Löschung der von ihm gespeicherten Daten besteht nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,außerdem wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Veranstalter erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

 

§ 17 schlussbestimmungen

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 18 Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, diese ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

 

Stand: 01.08.2019